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   BFH, 04.08.1999 - III B 30/99   

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https://dejure.org/1999,5553
BFH, 04.08.1999 - III B 30/99 (https://dejure.org/1999,5553)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1999 - III B 30/99 (https://dejure.org/1999,5553)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1999 - III B 30/99 (https://dejure.org/1999,5553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit - Ablehung eines Richters - Gehäufte Rechtsverstöße - Unsachliche Einstellung - Gerüstbauergewerbe - Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; InvZulG § 5 Abs. 3 Sat... z 1 Nr. 2a; ; FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 42; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III B 30/99
    In einem solchen Fall kann der Antragsteller wegen des Beratungsgeheimnisses nämlich nicht wissen, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m.w.N.).

    Ebenso kann u.U. eine Häufung von Rechtsverstößen auf eine unsachliche Einstellung hindeuten (BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 112).

  • BFH, 18.12.1998 - III S 4/98

    Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III B 30/99
    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund tatsächlich vorliegt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1998 III S 4/98, BFH/NV 1999, 944, m.w.N.).

    c) Allerdings sind Fehler, die einem Richter bei der Beurteilung eines Sachverhaltes oder bei der Anwendung von Rechtsvorschriften bzw. bei der Handhabung des Verfahrens unterlaufen, grundsätzlich kein Grund für eine Ablehnung (BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 944, m.w.N.).

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III B 30/99
    Zu der erhöhten Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a 1. Alternative InvZulG 1993 hatte der BFH bereits im Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29) erkannt, daß jedenfalls für eine Übergangszeit die erhöhte Investitionszulage auch dann zu gewähren sei, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen bereits im Investitionsjahr beantragt, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen worden sei.
  • BFH, 13.05.1998 - IV B 104/97

    Selbständiger Rechtsanwalt - Gewinnermittlung - Anteile an Gesellschaften -

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III B 30/99
    Rechtsfehler können nur ausnahmsweise eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder gar auf Willkür beruht (BFH-Beschluß vom 13. Mai 1998 IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46, 48, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.1996 - VIII B 22/96
    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III B 30/99
    Im allgemeinen ist es wegen Rechtsmißbrauchs unzulässig, pauschal alle Berufsrichter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernsthafter Gründe in der jeweiligen Person des einzelnen Richters abzulehnen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Juli 1996 VIII B 22/96, BFH/NV 1997, 126, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 25.10.2005 - I B 47/04

    NZB: Zeugenvernehmung

    Sie kann zwar zulässig sein, wenn sie darauf gestützt wird, dass sich aus einer Kollegialentscheidung konkrete Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit des Gerichts ergeben (BFH-Beschluss vom 4. August 1999 III B 30/99, BFH/NV 2000, 202; Gräber/Koch, § 51 Rz. 27, m.w.N.).

    Vielmehr müssen darüber hinaus Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Gerichts gegenüber dem ablehnenden Beteiligten beruht (BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 23. Februar 1994 IV B 85/93, BFH/NV 1995, 33; in BFH/NV 2000, 202, 203, m.w.N.).

  • BFH, 22.06.2007 - III E 1/07

    Festsetzung der Kosten für jedes Beschwerdeverfahren nach Zurückweisung mehrerer

    Entgegen der Meinung des Kostenschuldners ist das Absehen von einer Verfahrensverbindung nicht nur angebracht, wenn voneinander abweichende Entscheidungen zu erwarten sind, sondern allgemein dann, wenn dies aus prozessökonomischen Gründen zweckmäßig erscheint (Senatsbeschluss vom 4. August 1999 III B 30/99, BFH/NV 2000, 202).
  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96

    Keine Verfahrensrevision bei ermessensfehlerhafter Entscheidung über Verbindung

    Bei der Ermessensentscheidung hat es nach Zweckmäßigkeiterwägungen zu verfahren und sich an der Prozessökonomie zu orientieren (BFH Beschluss vom 4. August 1999 III B 30/99, BFH/NV 2000, 202).
  • FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23

    Keine unrichtige Sachbehandlung durch Abtrennung entscheidungsreifer

    Denn eine Trennung mehrerer in einem Verfahren zusammengefasster Klage- bzw. Streitgegenstände nach dieser Vorschrift ist insbesondere dann zweckmäßig - und damit ermessensgerecht -, wenn nur eines der mehreren Verfahren entscheidungsreif ist (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 04.08.1999 - III B 30/99, BFH/NV 2000, 202; vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BFH/NV 2004, 348); m.a.W. ist eine Trennung bei einer Mehrzahl von Klage- bzw. Streitgegenständen sachdienlich - und damit ermessensgerecht -, wenn - wie im Streitfall - eine Entscheidungsreife nur teilweise vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 23.06.2004 - VI B 28/04, BFH/NV 2004, 1420).
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